Kosten
Was kostet mich das?
Die Kosten für eine Zweitmeinung sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von Ihnen selbst übernommen werden.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Die Kosten für eine konsiliarische Beratung bzw. eine Zweitmeinung liegen – je nach Schwierigkeit des Falles – zwischen 86,62 € und 133,45 € und berechnen sich wie folgt:
GOÄ-Analogbewertung der Ziffern:
Ziff. 60: konsil. Erörterung zwischen 2 Ärzten, 2,3 – 3,5facher Satz
Ziff. A80/A85: schriftl. gutacht. Äußerung 2,3 – 3,5facher Satz
Ziff. 95: Schreibgebühr, 1-2facher Satz
Bitte laden Sie sich das Formular zur Erklärung der Kostenübernahme herunter, drucken Sie es aus und senden Sie uns dieses zusammen mit Ihren Bildern und den dazugehörenden Befunden zu!